Bestattungen Udo Görres  

In schweren Zeiten sind wir für Sie da.
 

Corona-Informationen für Angehörige im Trauerfall

Sehr geehrte Kunden, 

nachdem nahezu alle Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben wurden, bestehen hinsichtlich Verabschiedung und Trauerfeiern keine Einschränkungen mehr. 

Mit einer Ausnahme in Rheinland-Pfalz: Unabhängig vom Wegfall der Landes- und Bundesrechtlichen Regelungen ist weiterhin das Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz und das Bundes-Infektionsschutzgesetz zu beachten. Das Coronavirus ist  seit dem 01.02.2020 in die Liste der meldepflichtigen Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen und damit sind weitergehende Schutzmaßnahmen verbunden, insbesondere darf der Sarg eines an Covid-19-Verstorbenen nach dem Einsargen nicht wieder geöffnet werden. Eine offene Aufbahrung muss schriftlich von der zuständigen Ordnungsbehörde genehmigt werden.